Gehölzschnitt  im  Winter


 

Auch im Winter können Gärten stimmungsvolle Eindrücke bieten, wenn beispielsweise durch Bepflanzung mit Gehölzen Strukturen erkennbar bleiben.

 

Nicht komplett ab- und ausgeräumte Gärten bieten zudem Schutz und Nahrung für Insekten und Kleinlebewesen.

Abgesehen von auch hier teilweise stimmungsvollen Eindrücken, nicht nur bei Schnee und Sonnenschein.

 

 

Die Zeit der Vegetationsruhe im Winter bietet sich traditionell für den Rückschnitt und die Pflege von Gehölzen an.  In dieser Zeit kommt es am Wenigsten zu störenden Eingriffen für die Tierwelt.

Aus diesem Grund sind genehmigungsfreie Fällungen in der Regel nur im Zeitraum von Oktober bis Ende Februar erlaubt.

 

 Einschränkend kommt jedoch hinzu, dass es vor allem in Städten (z.B. Konstanz, Friedrichshafen und Überlingen samt zugehöriger Gemeinden) eigene Baumschutzsatzungen gibt, die für die Fällung bestimmter Bäume Genehmigungen erfordern.

In der Regel betrifft dies Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 1 m  (entspricht 32 cm Durchmesser) , gemessen in etwa 1 m Höhe.

 

 

Wir achten bei der Gehölzpflege besonders auf einen möglichst artgerechten Rückschnitt, der die Wuchsform (Habitus) der Gehölze berücksichtigt und erhält.

Im Gegensatz hierzu steht der sogenannte "Hausmeisterschnitt" bei dem oft mit der Heckenschere über alle Sträucher ein Bubikopf geschoren wird.

 

Ähnliches gilt auch für Kappungen von Bäumen, um vermeintlich das Wachstum zu bremsen. Dies ist aus 3 Gründen besonders fatal:

 

zum einen wird hier die langsame Zerstörung der Gehölze eingeleitet, da an den großen Schnittwunden unweigerlich Fäulnis beginnen wird, die auch durch Wundbalsam nicht wirklich verhindert werden kann

 

zum anderen reagiert das Gehölz mit starkem Neuaustrieb, der nach 3 - 5 Jahren wieder zum gleichen Volumen führt

 

genau dieser Neuaustrieb an den Kappungsstellen kann aber zur Gefahr werden, da die Stammanbindung bei Sturm oder Schneelast unter Umständen zu schwach ist

 

 

Eine Kronenpflege sollte also nur sehr dezent vorgenommen werden und sich auf Totholz und offensichtlich gefährdete Bereiche beschränken.

 

 

Mehr hierzu können Sie auch in den Broschüren "Baumpflege" und "Bäume pflegen, nicht verstümmeln" des Verbandes Garten- und Landschaftsbau Baden-Württemberg nachlesen, die wir hier in Auszügen aufgeführt haben.